Illustration: mein-ei.nrw-Maskotten "Kei" (Copyright: Alexa Riemann | alexariemann.de)

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Foto: Küken (© congerdesign – pixabay.com)

Bundestag beschließt Kükentötungsgesetz

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 20. Mai vom Parlament beschlossen, damit gilt:
Ab dem 1. Januar 2022 dürfen keine Hahnenküken mehr getötet werden.

Die deutsche Geflügelwirtschaft hat sich bereits seit Jahren für einen praktikablen Ausstieg aus dem Kükentöten eingesetzt, bedauert aber, dass es bei einer nationalen Regelung geblieben ist. Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG) befürchtet weitreichende Konsequenzen: „Grundsätzlich hätten wir uns gewünscht, dass es ein einheitliches Vorgehen auf europäischer Ebene gegeben hätte. Leider ist dies nicht passiert. Unseren heimischen Brütereien wird damit quasi der Boden unter den Füßen weggezogen. Es müssen dringend EU-weit einheitliche Bestimmungen vorangebracht werden.“

Die Auswirkungen des Gesetzes werden auch für Verbraucherinnen und Verbraucher sicht- und spürbar sein. mein-ei.nrw-Mitglieder, von Brütereien und Aufzuchtbetrieben bis zu den Legehennenbetrieben, haben bereits vor längerer Zeit begonnen, sich auf anstehende Gesetzesänderungen einzurichten. Dazu sagt Dietrich Vriesen, Vorsitzender des mein-ei.nrw e. V.: „Die Abschaffung der Kükentötung aus ethischen Gründen haben wir bei mein-ei.nrw nie in Frage gestellt. Auch der Handel hat sehr früh deutlich gemacht, dass er künftig auf Eier aus kükentötungsfreier Legehennenhaltung setzen will. Die erforderlichen Umstellungen benötigen allerdings einiges an unternehmerischer Planung, zeitlichem Vorlauf und finanzieller Vorleistung.“

Denn um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, gibt es für die Herkunft der Legehennen klare Vorgaben. Entweder stammen sie aus Aufzuchten, in denen die männlichen Küken als Bruderhähne mit aufgezogen werden oder aus Brütereien, in denen Geschlechtsbestimmungsverfahren im Brutei eingesetzt werden, oder es handelt sich um sogenannte Zweinutzungshühner.
Die mein-ei.nrw-Mitglieder setzen bei der Herkunft aktuell auf Bruderhahnaufzucht oder Geschlechtsbestimmungsverfahren. Für Letztgenanntes gilt bis Ende 2023 noch eine Übergangsfrist. Danach darf eine Geschlechtsbestimmung im Brutei nur noch bis zum sechsten Bruttag eingesetzt werden – ohne dass es, Stand heute, praxistaugliche Verfahren dafür gibt.

So oder so entstehen u. a. durch Platz- und Futterbedarf für die Bruderhähne oder durch die eingesetzten Techniken für die Geschlechtsbestimmung Mehrkosten, die die Legehennenhalter zunächst vorfinanzieren müssen. Letztendlich werden diese Kosten von ca. 3 bis 4 Cent pro Ei dann aber auch durch Verbraucherinnen und Verbraucher mitzutragen sein. Dietrich Vriesen ist sicher, dass derartige Veränderungsprozesse nur in einem Miteinander gehen: „Tierwohl ist nicht nur eine Aufgabe der Landwirtschaft, sondern auch eine gesellschaftliche, die wir alle gemeinsam stemmen müssen. Dafür ist sicherlich auch von besonderer Wichtigkeit, dass die Menschen wieder mehr darüber erfahren, woher ihre Lebensmittel stammen und wie sie erzeugt werden. Dazu laden wir bei mein-ei.nrw gerne ein.“

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Fotos: © congerdesign – pixabay.com

 


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