Eine kurze Antwort auf diese Frage liefert mein-ei.nrw Mitglied Alexander in unserem Video.
Offiziell fordert das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen immer dann eine Zulassung als Packstelle, „sobald die Eier nach Güte – und/oder Gewichtsklassen sortiert oder verpackt werden.“ Das muss dann geschehen, wenn Eier an den Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, z.B. an den Supermarkt, in dem ihr eure Lebensmittel einkauft. Aber auch Eier, die an Gaststätten, Metzgereien, Bäckereien, Hotels oder an soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime, Tagesstätten gehen, müssen über eine Packstelle geliefert werden.
Die Packstelle ist also immer dann im Spiel, wenn Eier nicht direkt vom Bauern an Endverbraucher – also ihr oder eure Eltern – verkauft werden.
Alle Eier von einer Packstelle müssen übrigens auch die beste Güteklasse „A“ haben und mit dem Erzeugercode bestempelt sein.
Welche Informationen dieser Code enthält, findet ihr hier:
https://www.weissgelb.nrw/dein-regionales-ei/
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