Illustration: mein-ei.nrw-Maskotten "Kei" (Copyright: Alexa Riemann | alexariemann.de)

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Foto: Video Standbild

Nur mit Zulassung

Warum ist für den Handel mit Eiern eine Packstelle erforderlich?
Eine kurze Antwort liefert mein-ei.nrw Mitglied Alexander Vriesen in unserem Video.
Ganz formal gibt das zuständige Landesamt in NRW dies in der „Information über die Kennzeichnungs- und Buchführungspflichten für Erzeuger“ vor.
Demnach muss die Zulassung als Packstelle beantragt werden, „sobald die Eier nach Güte – und/oder Gewichtsklassen sortiert oder verpackt werden. Dieses ist zwingend der Fall bei Abgabe an

  • den Lebensmitteleinzelhandel

  • Gaststätten, Metzgereien, Bäckereien, Hotels u.a.

  • soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime, Tagesstätten u.ä.

Diese Einrichtungen sind keine Endverbraucher und dürfen daher ausschließlich mit Eiern der Güteklasse A, die mit dem Erzeugercode bestempelt sind, beliefert werden. Die Zulassung als Packstelle wird ebenfalls von dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ausgestellt.“

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Grafik: Absenderkennung Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen