Illustration: mein-ei.nrw-Maskotten "Kei" (Copyright: Alexa Riemann | alexariemann.de)

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Videostandbild: Geschlechtsbestimmung (Copyright: Jörg Meyer | jumpr.com)

Nachhaltiges Ei mit Geschlechtsbestimmung

Die Geschlechtsbestimmung im Brutei als eine der gesetzlich erlaubten Herkunftsalternativen für die Aufzucht von Junghennen haben wir auf unserer Website bereits vorgestellt. Auch unter den mein-ei.nrw-Mitgliedern gibt es Legehennenhalter:innen, die Hühner dieser Herkunft einstallen. Verbreitet ist auch noch die parallele Aufzucht der männlichen Küken, der sogenannten ‚Bruderhähne‘.

Das Bundeskabinett hat sich nun auf eine Anpassung der Rechtslage bzgl. des Kükentötungsverbots ab dem 1. Januar 2024 geeinigt. Damit wäre dann die Geschlechtsbestimmung im Brutei bis zum 12. Bebrütungstag erlaubt und bereits erprobte und praxistaugliche Verfahren wären somit weiterhin einsetzbar. Ursprünglich sollte ab 2024 eine Beprobung nach dem 6. Bruttag verboten sein.

Wie ein solches Verfahren funktioniert, haben wir uns beim mein-ei.nrw-Mitglied respeggt GmbH angeschaut. Martijn Haarman, CEO des Unternehmens, führt uns im Video durch den gesamten Prozess:

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Foto & Video: © Jörg Meyer | jumpr.com


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