…und warum wir wissen sollten, woher es stammt. Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner hat diesbezüglich unlängst eine EU-weit einheitliche Lösung gefordert.
Die verpflichtende Kennzeichnung auf Schaleneiern, die im Handel erhältlich sind, gilt als vorbildlich. Auf jedem Ei ist klar erkenntlich aus welcher Haltungsform, aus welchem Land und Bundesland und aus welchem Stall es stammt. Doch leider hört es an dieser Stelle auf. Für Lebensmittel wie Frischei-Nudeln, Gebäck, Mayonnaise etc., in denen Eier verarbeitet sind, gibt es keine Kennzeichnungspflicht bzgl. der enthaltenen Eier.
Ministerin Klöckner fordert deshalb, die bisherige Kennzeichnungspflicht für unverarbeitete Eier auch auf alle Produkte auszudehnen, in denen Eier weiterverarbeitet werden.
mein-ei.nrw begrüßt diese Initiative der Ministerin ebenso wie der Bundesverband Ei e. V. Dietrich Vriesen, Vorstandsvorsitzender des mein-ei.nrw e. V., hält eine solche Regelung auch aus anderen Gründen für wichtig: „Die Eier-Kennzeichnung ist die transparenteste Form einer Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Sie ist bei Verbraucherinnen und Verbrauchern akzeptiert und gibt Ihnen eine eindeutige Hilfestellung beim Einkauf eines so wichtigen regionalen landwirtschaftlichen Lebensmittels. Der Eier-Code steht für einen eindeutigen und sicheren Herkunftsnachweis und nicht zuletzt für ein gerechtfertigtes Vertrauen in gesicherte Qualität.“ Auf deutschen Eier-Verpackungen, bei Eiern aus NRW, finden sich zudem bereits heute zusätzliche Hinweise darauf, dass die enthaltenen Eier aus kükentötungsfreier Legehennenhaltung stammen wie sie voraussichtlich spätestens ab Jahresende gesetzlich vorgeschrieben sein wird.
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Foto: Oldmermaid – pixabay.com
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