Foto: Eier aus Bodenhaltung mit Wintergarten

Freilandeier knapp – Landwirte unterstützen

Kurz vor Ostern werden in einigen Regionen Deutschlands die Freilandeier knapp. Die seit Herbst letzten Jahres in Deutschland grassierende Geflügelpestwelle führt vielerorts zur sogenannten Aufstallpflicht. Dies bedeutet, dass Hühner die Ställe nicht verlassen und Legehennen den Auslauf ins Freiland nicht mehr nutzen dürfen.

Die Konsequenz: Wenn Freilandhühner für mehr als 16 Wochen ausschließlich im Stall gehalten wurden, dürfen deren Eier nicht mehr als „Eier aus Freilandhaltung“ deklariert werden. Stattdessen können sie nur noch als Bodenhaltungseier vermarktet werden. Da für Freilandhühner allerdings überdachte Wintergartenbereiche bereitstehen, dürfen diese Eier auf den Verpackungen mit dem besonderen Hinweis „Vorübergehend zum Schutz unserer Legehennen, Eier aus Bodenhaltung (mit Wintergarten)“ ausgewiesen werden.
Konsumenten, die ansonsten Freilandeier eingekauft hätten, sollten sich aus Solidarität mit den betroffenen Betrieben für derartig deklarierte Eier entscheiden. Denn auch Nordrhein-Westfalens Geflügelbestände sind durch das hochansteckende Geflügelpestvirus H5N8 bedroht, einzelne Ausbrüche in Betrieben wurden bereits festgestellt.

Für die betroffenen Tiere gibt es keine Rettung. Sie müssen unter behördlicher Aufsicht getötet werden. Neben den Tierschicksalen bedeutet die Geflügelpest auch einen großen wirtschaftlichen Schaden für die Tierhalterinnen und -halter. Der Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft geht bereits davon aus, dass dieser größer sein wird als in Folge der Geflügelpest 2016/2017.

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Grafik: Absenderkennung Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen