Illustration: mein-ei.nrw-Maskotten "Kei" (Copyright: Alexa Riemann | alexariemann.de)

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Foto: Hühner im Freiland (© music4life | pixabay.com)

Das Freiland-Ei und die Vogelgrippe

„Vogelgrippe“, „Geflügelpest“ – diese Begriffe sind uns in den letzten Jahren insbesondere in den Wintermonaten oft in den Medien begegnet. Während wir Menschen „erst“ seit mehr als zwei Jahren mit der Corona-Pandemie leben, tritt die Vogelgrippe in Europa seit vielen Jahren in regelmäßigen Wellen immer wieder auf. Auch die Mitglieder von mein-ei.nrw fürchten diese für Geflügel hochansteckende Krankheit, von denen Legehennenbestände immer dann bedroht sind, wenn Zugvögel auf die Reise gehen.
Bei Ausbrüchen der Vogelgrippe sprechen die verantwortlichen Behörden in den betroffenen Gebieten zum Schutz der Herden u. a. sogenannte Aufstallpflichten aus. Denn sollten Tiere erkranken, bedeutet dies in der Regel die Schlachtung der gesamten Herde. Die Legehennenhalter dürfen während der Aufstallpflicht auch Freilandhühner und Legehennen in ökologischer Haltung, die sich tagsüber ansonsten im Außenbereich frei bewegen können, ausschließlich in den abgeschlossenen Ställen halten. Noch im Frühjahr 2022 kam es auch in Nordrhein-Westfalen dazu.
mein-ei.nrw-Mitglied Henrik Althues erklärt im Video, warum auch Verbraucherinnen und Verbraucher von der Aufstallpflicht betroffen sein können, weil Freilandeier nicht mehr als „Freilandeier“ deklariert werden dürfen.

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Fotos: © music4life | pixabay.com


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