Illustration: mein-ei.nrw-Maskotten "Kei" (Copyright: Alexa Riemann | alexariemann.de)

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Foto: Eintagsküken nach dem Schlupf in der Brüterei (Copyright: Jörg Meyer | jumpr.com)

Das Dilemma der Eier-Erzeugung

Seit dem 1. Januar 2022 ist die Tötung männlicher Eintagsküken in Deutschland gesetzlich verboten. Die Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen bedeutet für die deutsche Legehennenaufzucht und ‑haltung eine Herkulesaufgabe – nicht erst seit Verabschiedung des Gesetzes im Frühjahr 2021. In der derzeitigen Situation zeigt sich das große Dilemma einer gesamten Branche.
Über 40 Millionen Legehennen werden in Deutschland jährlich aufgezogen. Das neue Gesetz erlaubt deutschen Brütereien nun nur noch, die männlichen Hähne als sogenannte Bruderhähne mit aufzuziehen oder die „männlichen Eier“ im Brutprozess per Geschlechtsbestimmung im Brutei zu selektieren und nicht weiter zu bebrüten. Dies muss ab dem 01.01.2024 vor dem siebten Bruttag erfolgen. Die dritte Variante ist das Zweinutzungshuhn. Allerdings spielen in der Praxis aktuell nur Bruderhahn und Geschlechtsbestimmung eine Rolle. Einen Königsweg gibt es derzeit jedoch nicht.
Vor welchen Problemen Brütereien, Aufzucht- und Legehaltungsbetriebe derzeit stehen, zeigt dieser TV-Beitrag des Bayerischen Rundfunks sehr anschaulich: https://t1p.de/pb23n

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Foto: © Jörg Meyer | jumpr.com


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