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Foto: Junghennen im Stall (Copyright: KirstenMia | pixabay.com)

Bundestag sorgt für mehr Planungssicherheit für Eier-Branche

Der neue wissenschaftliche Kenntnisstand zum Schmerzempfinden bei Hühnerembryos hat auch die Mitglieder des Bundestags überzeugt. Sie stimmten der Änderung des „Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens“ zu. Damit dürfen, entgegen der ursprünglich ab 2024 greifenden gesetzlichen Regelung, Hühnereier im Rahmen einer Geschlechtsbestimmung auch bis zum 13. Bruttag beprobt und die Bebrütung von Eiern mit männlichen Embryonen abgebrochen werden.

Auch der mein-ei.nrw e. V. hatte die aus dem ursprünglichen Gesetz resultierenden Zielkonflikte frühzeitig angesprochen und begrüßt die nun abzusehende Änderung. „Wir sind sehr dankbar für diese Gesetzeskorrektur“, erklärt Dietrich Vriesen, Vorsitzender des mein-ei.nrw e. V. „Unsere Branche hat endlich mehr Planungssicherheit erhalten. Egal ob Brütereien, Legehennenbetriebe oder die Unternehmen, die die Technologien für die Geschlechtsbestimmungsverfahren entwickelt haben, wir alle können nun auf praxistaugliche Lösungen vertrauen – und wir können an unserem Weg zum nachhaltigen Ei aus heimischer Legehennenhaltung festhalten.“

In Vriesens Augen bleibt allerdings noch einiges zu tun: „Nach wie vor gibt es etliche Schlupflöcher zu schließen, damit deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher wirklich darauf vertrauen dürfen, dass alle Eier aus deutschen Ställen tatsächlich auch ohne Kükentötung erzeugt werden. Und hinsichtlich einer Kennzeichnung ‚ohne Kükentöten’ haben wir noch nicht über die Eier bzw. Flüssig-Ei-Produkte gesprochen, die in unseren Lebensmitteln verarbeitet werden…“

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