Foto: Hühner und Hahn am Stallauslauf (© Jörg Meyer | jumpr.com)

Grassierende Vogelgrippe – mein-ei.nrw-Mitglieder sind sehr besorgt und befürworten Aufstallpflicht

Auch auf der jüngsten Mitgliederversammlung des mein-ei.nrw e. V. war die Entwicklung der Ausbrüche der Aviären Influenza (auch „Vogelgrippe“ oder „Geflügelpest“) das bestimmende Thema.
Der früh im Jahr einsetzende Seuchenzug und die große Zahl der bereits betroffenen Tiere löst unter allen Geflügelhalter:innen große Besorgnis aus. Dies auch, weil die Erinnerungen an das globale Ausbruchsgeschehen und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Eier-Markt noch allgegenwärtig sind.

Nach Informationen des Geflügelwirtschaftsverbandes NRW kam es seit dem 1. Oktober 2025 bereits zu 27 bestätigten Ausbrüchen in Deutschland (Stand 28.10.2025, 12:00 Uhr). Davon waren Bestände mit insgesamt bereits 521.000 Tieren betroffen. Allein in deutschen Legehennenbeständen kam es dabei zu 9 Ausbrüchen mit ca. 218.000 betroffenen Tieren.
In Nordrhein-Westfalen wurden bislang zwei bestätigte Ausbrüche bei Nutzgeflügel gemeldet. Davon waren im Kreis Paderborn ca. 10.800 Legehennen und im Kreis Kleve ca. 19.000 Puten betroffen. Einen weiteren Verdachtsfall gibt es darüber hinaus in einer Hobbyhaltung mit 49 Tieren im Kreis Soest. Daneben wurden bereits zwei Verdachtsfälle bei Wildvögeln bestätigt.

Die Mitglieder des mein-ei.nrw e. V. sehen die Stallpflicht für Nutzgeflügel als die einzige Möglichkeit, Herr der Lage zu bleiben und verwiesen auf die diesbezügliche Entscheidung in den Niederlanden. Dort gilt seit dem 26. Oktober eine landesweite Aufstallpflicht für alle kommerziellen Geflügelhaltungen.
Unverständnis äußerten die Mitglieder angesichts der Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums, aktuell von einer Aufstallpflicht abzusehen und dies mit möglichen Einschränkungen für das Tierwohl eingestallter Tiere zu begründen.
Hier wird in den Augen der mein-ei.nrw-Mitglieder der gesetzliche Rahmen nicht ausgeschöpft, der für einzelne Nutzgeflügelrassen durchaus unterschiedliche Handhabungen bei der Verhängung von Aufstallgeboten zulässt. So kann dies z. B. für Legehennenbestände angeordnet werden. Dagegen können Zuchtbestände mit Gänsen (Stichwort „Weihnachtsgans“), für die die Stallhaltung mit enormem Stress verbunden sein kann, von der Aufstallpflicht ausgenommen werden.

Die strenge Einhaltung von Bio-Sicherheitsmaßnahmen und erhöhte Wachsamkeit beim Monitoring ihrer Bestände ist für die Legehennenhalter:innen aktuell somit das erste Gebot.

Zugleich schließt sich mein-ei.nrw dem Appell von NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen an:
Falls tote Wildvögel entdeckt werden, sollten diese unbedingt bei den zuständigen Veterinärämtern gemeldet werden. Außerdem sollten verendete oder krank erscheinende Tiere nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden.

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Fotos: © Jörg Meyer | jumpr.com